Energieausweis 2027 in Fürth-was ändert sich

Energieausweis 2027 in Fürth: Was sich für Hauseigentümer und Vermieter ändert

Neue Vorschriften für Energieausweise ab Januar 2027: Auch Immobilieneigentümer in Fürth müssen sich auf Änderungen einstellen. Während die Ausstellung für manche älteren Wohnhäuser einfacher wird, steigen gleichzeitig die Anforderungen an die energetischen Informationen. Besonders für Eigentümer von Altbauten, Mehrfamilienhäusern und denkmalgeschützten Immobilien in der Kleeblattstadt lohnt sich ein genauer Blick auf die neuen Regelungen.

Fürth ist bekannt für seine historische Bausubstanz. Prächtige Gründerzeithäuser entlang der Hornschuchpromenade, charakteristische Altbauten rund um die Gustavstraße und gewachsene Wohnviertel in der Südstadt prägen das Stadtbild. Daneben finden sich zahlreiche Ein- und Mehrfamilienhäuser in Stadtteilen wie Dambach, Burgfarrnbach, Stadeln oder Poppenreuth. Gerade bei älteren Immobilien spielt die energetische Beschaffenheit eine wichtige Rolle. Wer sein Haus verkaufen, eine Eigentumswohnung vermieten oder in eine Bestandsimmobilie investieren möchte, kommt deshalb häufig nicht um einen Energieausweis herum. Mit den neuen Vorschriften des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) ändern sich ab dem 1. Januar 2027 einige Voraussetzungen für die Ausstellung und Verwendung dieser Dokumente.

Mehr Wahlfreiheit für Eigentümer älterer Häuser in Fürth

Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft ältere Wohngebäude mit maximal vier Wohneinheiten. Bislang war für bestimmte Häuser, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ein aufwendigerer Bedarfsausweis vorgeschrieben, sofern das Gebäude nicht die maßgeblichen Anforderungen an den Wärmeschutz erfüllte.
Diese Einschränkung entfällt ab 2027.
Für Eigentümer entsprechender Immobilien in Fürth bedeutet das: Sie können künftig grundsätzlich zwischen einer Bewertung anhand tatsächlicher Verbrauchsdaten und einer rechnerischen Ermittlung der energetischen Auch die Datengrundlage wird vereinfacht. Für einen verbrauchsbasierten Energieausweis werden künftig nur noch die Verbrauchswerte aus zwei Jahren benötigt. Zuvor waren drei Jahre erforderlich. Gebäudeeigenschaften wählen. Diese Änderung kann beispielsweise bei einem älteren Einfamilienhaus in Burgfarrnbach oder einem kleinen Mehrfamilienhaus in der Fürther Südstadt von Vorteil sein. Bei Neubauten und bestimmten baulichen Veränderungen bleibt hingegen die rechnerische energetische Bilanzierung vorgeschrieben.

Was ist der Unterschied zwischen den beiden Energieausweisen?

Grundsätzlich gibt es weiterhin zwei Möglichkeiten, die energetische Qualität eines Wohngebäudes darzustellen.
Der verbrauchsbasierte Energieausweis berücksichtigt den tatsächlich erfassten Energieverbrauch. Er ist stark davon beeinflusst, wie die Bewohner heizen und Warmwasser nutzen.
Der bilanzbasierte Energieausweis beurteilt dagegen die technischen und baulichen Eigenschaften eines Gebäudes. Dazu gehören beispielsweise die Dämmung der Außenwände, die Fenster, die Heizungsanlage und die Beschaffenheit des Dachs. Bei einem unsanierten Altbau in Fürth können beide Verfahren durchaus unterschiedliche Ergebnisse liefern. Während sich der Verbrauchsausweis am bisherigen Nutzungsverhalten orientiert, betrachtet der bilanzbasierte Ausweis die energetische Qualität weitgehend unabhängig von den individuellen Heizgewohnheiten. Welche Variante sinnvoll ist, hängt deshalb nicht ausschließlich von den Ausstellungskosten ab. Auch die Aussagekraft für zukünftige Käufer oder Mieter sollte berücksichtigt werden.

Fürther Immobilien werden energetisch transparenteR

Ab 2027 enthalten neu ausgestellte Energieausweise deutlich mehr Informationen als bisher. Neben den bekannten Energiekennwerten werden unter anderem Treibhausgasemissionen, die Nutzung erneuerbarer Energien und technische Eigenschaften der Gebäudeausstattung berücksichtigt.

Zudem werden die Empfehlungen zur energetischen Modernisierung ausführlicher. Für den Fürther Immobilienmarkt kann diese zusätzliche Transparenz besonders interessant sein. Schließlich treffen hier historische Bestandsgebäude, energetisch modernisierte Mehrfamilienhäuser und zeitgemäße Neubauten aufeinander. Wer beispielsweise eine Eigentumswohnung in der Innenstadt mit einer Wohnung in einem neueren Gebäude in der Hardhöhe vergleicht, erhält künftig umfangreichere Informationen über die energetischen Unterschiede. Die Energieeffizienz kann auch für die langfristigen Betriebskosten und die Einschätzung eines möglichen Sanierungsbedarfs wichtig sein.

Neue Vorschriften für denkmalgeschützte Gebäude in Fürth

Eine Besonderheit des Fürther Immobilienbestands ist die große Zahl historischer und denkmalgeschützter Gebäude. Vor allem die Altstadt, die Hornschuchpromenade und die Königswarterstraße stehen beispielhaft für die architektonische Vielfalt der Stadt. Mit Beginn des Jahres 2027 entfällt die bisherige pauschale Ausnahme von bestimmten Energieausweispflichten für Baudenkmäler. Damit kann auch beim Verkauf oder bei der Vermietung einer denkmalgeschützten Immobilie in Fürth ein Energieausweis erforderlich werden. Allerdings bedeutet die Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises nicht automatisch, dass historische Fassaden verändert oder bestimmte Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden müssen.
Die Anforderungen des Denkmalschutzes bleiben eigenständig zu berücksichtigen. Gerade bei denkmalgeschützten Gebäuden ist deshalb eine fachkundige Beurteilung sinnvoll.

Auch bei Mietvertragsverlängerungen kann ein Energieausweis erforderlich werden

Eine zusätzliche Änderung betrifft bestehende Miet-, Pacht- und Leasingverhältnisse. Ab 2027 kann auch eine Vertragsverlängerung dazu führen, dass ein gültiger Energieausweis benötigt wird. Für private Vermieter in Fürth ist dabei entscheidend, welche Art von Mietverhältnis besteht. Bei unbefristeten Wohnraummietverträgen entsteht in der Regel keine zusätzliche Verpflichtung allein durch den Zeitablauf, weil eine ausdrückliche Vertragsverlängerung normalerweise nicht erforderlich ist. Anders kann die Situation bei befristeten Mietverhältnissen oder gewerblich vermieteten Immobilien aussehen. Eigentümer von Büroflächen, Ladengeschäften oder anderen Gewerbeeinheiten sollten daher prüfen, ob die neuen Anforderungen bei anstehenden Vertragsverlängerungen relevant werden.

Energieausweise werden künftig digital ausgestellt

Auch bei der Erstellung und Bereitstellung der Dokumente gibt es Veränderungen. Ab Januar 2027 werden neue Energieausweise digital und maschinenlesbar ausgestellt. Eigentümer können auf Wunsch zusätzlich eine Papierfassung erhalten. Für Immobilienverkäufe in Fürth dürfte die elektronische Form die Weitergabe von Dokumenten zwischen Eigentümern, Maklern und Kaufinteressenten erleichtern. Die Digitalisierung kann zudem dazu beitragen, energetische Gebäudedaten einheitlicher zu erfassen und auszuwerten.

Bleiben bestehende Energieausweise gültig?

Wer bereits einen Energieausweis für seine Immobilie in Fürth besitzt, muss nicht automatisch zum Jahreswechsel einen neuen beantragen. Die reguläre Gültigkeitsdauer von zehn Jahren bleibt bestehen. Ein beispielsweise im Jahr 2023 ausgestellter Energieausweis kann daher grundsätzlich bis 2033 gültig bleiben, sofern keine gesetzlich vorgeschriebene Neuausstellung notwendig wird. Für Eigentümer, die einen Immobilienverkauf oder eine Neuvermietung planen, empfiehlt es sich dennoch, die vorhandenen Unterlagen rechtzeitig zu kontrollieren

Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick

ThemaRegelung bis Ende 2026Regelung ab 2027
Ältere kleine WohnhäuserTeilweise zwingender BedarfsausweisGrundsätzlich Wahl zwischen beiden Verfahren
VerbrauchserfassungDaten aus drei JahrenDaten aus zwei Jahren
Wohngebäude mit gemischter NutzungVerbrauchsausweis unter bestimmten Voraussetzungen möglichVerbrauchsbasierte Variante nur bei ausschließlich wohnwirtschaftlicher Nutzung
DokumentenformBisherige AusweisformateDigitale, maschinenlesbare Ausstellung
InformationsumfangWeniger technische EinzelangabenErweiterte Energie- und Emissionskennwerte
VertragsverlängerungenKein eigenständiger PflichtanlassZusätzliche Vorlagepflicht bei entsprechenden Verlängerungen
Denkmalgeschützte GebäudeGenerelle Ausnahme bei bestimmten AusweispflichtenBisherige pauschale Ausnahme entfällt
Effizienzklassen für WohngebäudeA+ bis HA+ bis H
Effizienzklassen für NichtwohngebäudeKeine vergleichbare KlassifizierungNeue Skala von A bis G
Technische BerechnungBisherige DIN V 18599Umstellung auf DIN/TS 18599:2025-10
GültigkeitsdauerGrundsätzlich zehn JahreWeiterhin grundsätzlich zehn Jahre

Was Eigentümer in Fürth jetzt tun sollten

Ob Einfamilienhaus in Stadeln, Eigentumswohnung in der Südstadt oder historisches Mehrfamilienhaus in der Innenstadt: Die neuen Vorschriften sollten bei zukünftigen Immobilienentscheidungen berücksichtigt werden.

Besonders wichtig sind folgende Fragen:

  • Liegt für das Gebäude bereits ein gültiger Energieausweis vor?
  • Welche Ausweisart ist ab 2027 für die Immobilie zulässig?
  • Sind bei einem geplanten Verkauf oder einer Vermietung zusätzliche Angaben erforderlich?
  • Gibt es Besonderheiten aufgrund des Denkmalschutzes?
  • Welche energetischen Modernisierungen könnten langfristig sinnvoll sein?

Gerade beim Verkauf älterer Immobilien kann eine frühzeitige Beschäftigung mit dem energetischen Zustand helfen, spätere Verzögerungen zu vermeiden. Auch Käufer profitieren von einer sorgfältigen Prüfung. Denn neben der Lage, dem Grundriss und dem baulichen Zustand beeinflussen Energieverbrauch und möglicher Modernisierungsbedarf die laufenden Kosten einer Immobilie.

Fazit: Neue Chancen und Pflichten für den Fürther Immobilienmarkt

Die Änderungen beim Energieausweis ab 2027 betreffen zahlreiche Immobilieneigentümer in Fürth. Für Besitzer älterer Ein- und kleiner Mehrfamilienhäuser kann die neue Wahlfreiheit bei der Ausweisart eine praktische Erleichterung darstellen. Gleichzeitig werden die energetischen Eigenschaften von Gebäuden ausführlicher dokumentiert.
Besonders interessant sind die neuen Regelungen für eine Stadt wie Fürth, in der historischer Gebäudebestand und moderne Wohnimmobilien eng nebeneinander bestehen. Wer eine Immobilie in Fürth verkaufen, vermieten oder energetisch modernisieren möchte, sollte sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen beschäftigen.

Denn ein gültiger und aussagekräftiger Energieausweis ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern auch eine wichtige Informationsgrundlage für fundierte Immobilienentscheidungen.