Umbau einer Gewerbeimmobilie zu Wohnraum – Förderprogramm Gewerbe zu Wohnen

Neues Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“: Bis zu 30.000 Euro Zuschuss pro umgebauter Wohneinheit

Seit dem 1. Juli 2026 können Eigentümer und Investoren einen neuen Bundeszuschuss für den Umbau leerstehender Gewerbeimmobilien zu Wohnraum beantragen. Das Programm „Gewerbe zu Wohnen“ (GzW) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) wird über die KfW als Zuschuss Nr. 266 abgewickelt und richtet sich an alle, die ungenutzte Büro- oder Gewerbeflächen in Wohnungen verwandeln möchten – auch in Fürth und der Metropolregion Nürnberg ein Thema, das viele Eigentümer betrifft.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Umbau von Gebäuden oder Gebäudeteilen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung beheizt, aber nicht zu Wohnzwecken genutzt werden – etwa ehemalige Büros, Ladenflächen oder andere Gewerbeeinheiten. Voraussetzung ist, dass durch den Umbau mindestens eine neue Wohneinheit entsteht.

Zu den förderfähigen Kosten zählen unter anderem:

  • Anpassung der Baukonstruktion an die neue Wohnnutzung
  • Grundrissänderungen und Innenausbau
  • Umgestaltung der Außenanlagen für die Wohnnutzung, einschließlich Entsiegelung

Kosten der energetischen Sanierung selbst (z. B. Dämmung, neue Fenster, neue Heizungsanlage) sind hier nicht enthalten, können aber über die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) zusätzlich unterstützt werden.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Pro neu entstehender Wohneinheit werden bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben bezuschusst – maximal 100.000 Euro Ausgaben, also bis zu 30.000 Euro Zuschuss je Wohnung. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Pro Unternehmen ist die Gesamtförderung auf 300.000 Euro begrenzt, da die Förderung auf Grundlage der europäischen De-minimis-Verordnung erfolgt. Für das Jahr 2026 stehen bundesweit 300 Millionen Euro zur Verfügung.

Energetische Anforderungen

Der Umbau ist an eine energetische Sanierung gekoppelt: Die Immobilie muss nach dem Umbau grundsätzlich mindestens den Standard „Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien“ (EH 85 EE) erreichen. Für Baudenkmäler und besonders erhaltenswerte Bausubstanz gilt der abgeschwächte Standard „EH Denkmal EE“. Ausnahmen von der Erneuerbare-Energien-Klasse sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa wenn bereits ein Anschluss an ein Wärmenetz besteht oder in den letzten fünf Jahren eine neue Heizung eingebaut wurde.

Wer kann den Zuschuss beantragen?

Antragsberechtigt sind alle Investoren im Sinne der Richtlinie – also Auftraggeber der Umbaumaßnahme. Das können sein:

  • Privatpersonen, auch als Selbstnutzer der künftigen Wohnung
  • Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (z. B. Kommunen, Wohnungsunternehmen, Stiftungen)
  • Personengesellschaften

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Als Vorhabenbeginn gilt in der Regel der Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrags; Planungs- und Beratungsleistungen dürfen bereits vorab erbracht werden, sofern sie nicht selbst Fördergegenstand sind.

Warum das Programm gerade jetzt relevant ist

Hintergrund der neuen Förderung ist die spürbar gestiegene Leerstandsquote bei Büroimmobilien: Sie kletterte laut Bericht des Bundestagsausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen von rund 2 Prozent im Jahr 2019 auf 5,6 Prozent im Jahr 2024. Gleichzeitig fehlt in vielen Regionen bezahlbarer Wohnraum. Der Umbau von Bestandsimmobilien statt Neubau kann zudem laut Ministerium bis zu zwei Drittel der CO₂-Emissionen einsparen, die bei einem vergleichbaren Neubau entstehen würden.

Für Eigentümer nicht mehr benötigter Gewerbeflächen – etwa ältere Büro- oder Ladenimmobilien aus den 1950er- bis 1970er-Jahren – kann sich eine Umnutzung damit wirtschaftlich und energetisch lohnen, besonders in Kombination mit vorgefertigten Fassadenelementen zur Sanierung.

Unsere Einschätzung

Wer in Fürth oder der Region eine leerstehende Gewerbeimmobilie besitzt und über eine Umnutzung zu Wohnraum nachdenkt, sollte die Kombinierbarkeit von GzW mit der BEG-Förderung und den Zeitpunkt der Antragstellung im Blick behalten – der Antrag muss vor Vertragsschluss für die Umbaumaßnahmen gestellt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Einschätzung, ob sich Ihre Immobilie für eine solche Umnutzung eignet, und vermitteln bei Bedarf den Kontakt zu Energieeffizienz-Experten und Fachplanern.

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie zu den Möglichkeiten für Ihre Immobilie.


Quelle: Richtlinie für die Bundesförderung für den Umbau von Gewerbeimmobilien und anderen Nichtwohngebäuden zu Wohnraum „Gewerbe zu Wohnen“, BMWSB, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 2. April 2026 (BAnz AT 02.04.2026 B2).