Grünen-Entwurf sieht strengere Regeln für Eigenbedarfskündigungen vor
Im Bundestag stehen weitere Änderungen des Mietrechts zur Beratung. Neben der Mietrechtsnovelle 2026 befassten sich die Abgeordneten Anfang Juli auch mit einem Gesetzentwurf der Grünen. Dieser soll die Voraussetzungen für Eigenbedarfskündigungen verschärfen und Mietern die Durchsetzung ihrer Rechte erleichtern.
Beide Vorhaben wurden nach der ersten Beratung zur weiteren Prüfung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
Eigenbedarf soll genauer nachgewiesen werden müssen
Nach den Vorstellungen der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen sollen Vermieter eine Wohnung künftig nur noch dann wegen Eigenbedarfs kündigen können, wenn ein ernsthafter und auf Dauer angelegter Wohnbedarf besteht. Dieser Bedarf soll auf den Eigentümer selbst sowie auf einen enger gefassten Kreis naher Angehöriger beschränkt werden.
Die Grünen begründen ihren Vorschlag unter anderem damit, dass Mieter ihre Ansprüche gegenüber privaten Vermietern häufig nicht geltend machten. Insbesondere bei Streitigkeiten über eine möglicherweise zu hohe Miete bestehe die Sorge, dass der Vermieter anschließend eine Kündigung wegen Eigenbedarfs aussprechen könnte.
Aus Sicht der Fraktion schwächt dieses Risiko die Wirkung bestehender Mieterschutzvorschriften, darunter die Mietpreisbremse.
Fünfjährige Sperrfrist nach Verstoß gegen die Mietpreisbremse
Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs ist eine Kündigungssperre nach gerichtlich festgestellten Verstößen gegen die Mietpreisbremse. In einem solchen Fall soll der Vermieter für einen Zeitraum von fünf Jahren keine Eigenbedarfskündigung aussprechen dürfen.
Der Grünen-Abgeordnete Till Steffen erklärte während der Bundestagsberatung, dass zahlreiche mietrechtliche Schutzregelungen ihre Wirkung verfehlten, wenn Vermieter auf deren Durchsetzung mit einer Eigenbedarfskündigung reagierten.
Zusätzliche Einschränkungen sind für Wohnungen vorgesehen, die während eines bestehenden Mietverhältnisses verkauft wurden. Außerdem sollen die Kündigungsfristen in Regionen verlängert werden können, in denen der Wohnungsmarkt als angespannt gilt.
Entwürfe werden in den Ausschüssen beraten
Die erste Lesung der Mietrechtsnovelle 2026 fand am 9. Juli 2026 statt. Gemeinsam mit dem Entwurf der Bundesregierung wurde auch der Vorschlag der Grünen an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Dieser übernimmt die federführende Beratung.
Ebenfalls beteiligt ist der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen. Ob und in welcher Form die vorgeschlagenen Regelungen beschlossen werden, entscheidet sich erst im weiteren parlamentarischen Verfahren.
Immobilienwirtschaft warnt vor zusätzlichen Belastungen
Kritik an den Reformplänen der Bundesregierung kommt unter anderem aus der Immobilienbranche. Der Zentrale Immobilien Ausschuss sieht die Gefahr, dass strengere Vorgaben Investitionen in den Wohnungsbau, die Modernisierung von Bestandsimmobilien und den Klimaschutz erschweren könnten.
Der Verband bewertet insbesondere geplante Änderungen bei Indexmieten, zeitlich befristeten Vermietungen, Möblierungszuschlägen und der sogenannten Schonfristzahlung kritisch.
Indexmieten seien aus Sicht des Verbands ein wichtiges Mittel, um Eigentümer vor inflationsbedingten Kostensteigerungen zu schützen. Befristete Mietangebote würden zudem von Menschen benötigt, die sich beispielsweise wegen eines Studiums, einer Ausbildung, eines Forschungsaufenthalts oder eines zeitlich begrenzten Arbeitseinsatzes nur vorübergehend an einem Ort aufhielten.
Auch bei möblierten Wohnungen fordert der Verband, dass neue Transparenzpflichten nicht zu unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand oder wirtschaftlich unrealistischen Vorgaben führen.
Unterschiedliche Einschätzungen der Reform
Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum warnt ebenfalls vor finanziellen Nachteilen für private Vermieter. Nach Einschätzung des Verbands könnten steigende Kosten und geringere Erträge dazu führen, dass sich die Vermietung von Wohnungen für Privatpersonen weniger lohnt.
Der Deutsche Mieterbund bewertet das Reformvorhaben dagegen grundsätzlich positiv. Er erwartet, dass die geplanten Vorschriften Mieter besser vor überhöhten Forderungen und vor dem Verlust ihrer Wohnung schützen könnten.
Die gegensätzlichen Reaktionen zeigen, dass die Reform politisch und wirtschaftlich umstritten bleibt. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren dürften daher noch Änderungen an den bisherigen Entwürfen vorgenommen werden.
Quellenhinweis: Grundlage der Darstellung sind die Beratungen des Deutschen Bundestages vom 9. Juli 2026 sowie der Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Rechts der Eigenbedarfskündigung mit Stand vom 7. Juli 2026.
