Seit dem 1. August 2025 gilt in Fürth ein Qualifizierter Mietspiegel. Für Eigentümer, die eine Mieterhöhung planen oder eine Wohnung neu vermieten möchten, ist er eine wichtige Orientierungsgröße – und in bestimmten Fällen sogar gesetzlich vorgeschrieben. Wir erklären, was der Mietspiegel regelt, wo er gilt und was er für Ihre Immobilie in Fürth bedeutet.
Was ist ein Qualifizierter Mietspiegel?
Ein Mietspiegel gibt die ortsübliche Vergleichsmiete für eine Gemeinde wieder – also den Betrag, der in den letzten sechs Jahren für vergleichbaren Wohnraum nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage tatsächlich vereinbart oder angepasst wurde (§ 558 Abs. 2 BGB). Ein „qualifizierter“ Mietspiegel wird dabei nach wissenschaftlich anerkannten Grundsätzen erstellt und von Interessenvertretern der Mieter- und Vermieterseite sowie der Gemeinde anerkannt. Das gibt ihm gegenüber einem einfachen Mietspiegel ein höheres Gewicht, etwa bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern besteht seit dem 1. Juli 2022 grundsätzlich eine Pflicht zur Erstellung eines Mietspiegels. Fürth hat mit dem seit August 2025 gültigen Qualifizierten Mietspiegel dieser Pflicht Rechnung getragen; eine Anpassung an die Marktentwicklung ist regulär im Abstand von zwei Jahren vorgesehen.
Für wen und was gilt der Fürther Mietspiegel?
Der Mietspiegel bezieht sich auf freifinanzierte Mietwohnungen und vermietete Häuser mit einer Wohnfläche zwischen 25 und 180 Quadratmetern im Gebiet der Stadt Fürth.
Nicht erfasst sind unter anderem:
- Preisgebundene Wohnungen und Sozialwohnungen mit Wohnberechtigungsschein
- Wohnraum in Wohnheimen, sozialen Einrichtungen oder Sammelunterkünften
- Wohnraum, der Teil einer vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist
- Kurzzeitig vermietete Wohnungen (max. drei Monate) und Ferienwohnungen
- Überwiegend möbliert vermieteter Wohnraum
- Dienst- und Werkswohnungen, die an ein Beschäftigungsverhältnis gebunden oder verbilligt vermietet sind
Wofür ist der Mietspiegel relevant?
Der Mietspiegel legt selbst keine Mietpreise fest, sondern schafft Transparenz auf Basis tatsächlich gezahlter Mieten. In der Praxis ist er vor allem in folgenden Situationen von Bedeutung:
- Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis (§ 558 BGB): Eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete muss schriftlich begründet werden. Der Mietspiegel ist dafür eines der vom Gesetz vorgesehenen Begründungsmittel – neben Vergleichswohnungen oder einem Sachverständigengutachten.
- Prüfung der Angemessenheit bei Neuvermietung: Auch bei der Wiedervermietung gibt der Mietspiegel eine Orientierung, insbesondere in Gebieten, in denen die Mietpreisbremse gilt.
- Mietrechtliche Auseinandersetzungen: Als qualifizierter Mietspiegel wird er von Gerichten als Entscheidungshilfe herangezogen, was ihm im Streitfall mehr Gewicht verleiht als ein einfacher Mietspiegel.
Wichtig zu wissen: Bei einer Mieterhöhung müssen Vermieter die formalen Anforderungen genau einhalten – insbesondere die Nennung der Erhöhung in Textform und die Zustimmungsfrist des Mieters, die bis zum Ende des übernächsten Monats nach Zugang des Erhöhungsverlangens läuft.
Wo Sie den Mietspiegel finden
Der Qualifizierte Mietspiegel für die Stadt Fürth 2025 sowie die zugehörige Dokumentation zur Erstellung stehen als PDF kostenlos auf der Website der Stadt Fürth zur Verfügung. Als gedruckte Broschüre ist er zudem gegen eine Gebühr von drei Euro in der Bürgerinformation erhältlich. Eine inhaltliche Beratung zur Anwendung leistet die Stadt Fürth nicht – hierfür sind der Mieterverein Fürth und Umgebung e.V. bzw. Haus & Grund Fürth die richtigen Ansprechpartner.
Unsere Einschätzung für Eigentümer
Wenn Sie in Fürth eine Wohnung oder ein Haus vermieten, sollte der aktuelle Mietspiegel Teil Ihrer Kalkulation sein – sowohl bei einer geplanten Mieterhöhung als auch bei der Festlegung der Miete für eine Neuvermietung. Da der Mietspiegel nur eine Bandbreite und keinen festen Preis vorgibt, hängt die konkrete Einordnung Ihrer Immobilie stark von Lage, Ausstattung und Zustand ab. Gerne unterstützen wir Sie dabei, die für Ihre Immobilie realistische Miete einzuschätzen und die formalen Schritte einer Mieterhöhung korrekt umzusetzen.
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie zu Vermietung und Mietpreisgestaltung in Fürth.
Quelle: Stadt Fürth, Qualifizierter Mietspiegel für die Stadt Fürth 2025 (in Kraft seit 1. August 2025); § 558 ff. BGB. Foto von Tourist-Information Fürth auf Unsplash
