Neue BEG-Förderung 2026_Das müssen Eigentümer in Fürth jetzt wissen_Maja Prenzel IMMOBILIEN

Neue BEG-Förderung 2026: Das müssen Eigentümer in Fürth jetzt wissen

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG.

Die Änderungen betreffen auch Haus- und Wohnungseigentümer in Fürth, die ihre alte Heizung austauschen oder ein Gebäude energetisch sanieren möchten.
Die grundsätzliche Förderstruktur bleibt bestehen. Einzelne Zuschüsse wurden jedoch gestrichen oder reduziert. Gleichzeitig spielt das Haushaltseinkommen selbstnutzender Eigentümer künftig eine größere Rolle. Die KfW bestätigt, dass die neuen Förderbedingungen seit dem 21. Juli 2026 gelten und sie weiterhin für die Heizungsförderung zuständig ist.

Warum die Änderungen auch für Fürth besonders relevant sind

In Fürth gibt es sehr unterschiedliche Gebäudetypen: Altbauten in der Innenstadt, denkmalgeschützte Häuser, Mehrfamilienhäuser aus verschiedenen Baujahren sowie Ein- und Zweifamilienhäuser in der Innenstadt und Stadtteilen wie Vach, Burgfarrnbach, Stadeln, Dambach oder Oberfürberg.
Je nach Gebäude können sich die Voraussetzungen für den Einbau einer Wärmepumpe, den Anschluss an ein Wärmenetz oder andere Heizsysteme deutlich unterscheiden. Besonders bei älteren Gebäuden sollten Eigentümer daher nicht nur die mögliche Förderung betrachten, sondern zunächst prüfen lassen, welche technische Lösung für ihr Haus geeignet ist.
Die Stadt Fürth stellt dazu Informationen über energetische Modernisierung, Energieberatung und Fördermöglichkeiten bereit. Auf der städtischen Internetseite können Interessierte unter anderem einen Modernisierungs- und einen Fördermittelcheck nutzen.

Was gilt für bereits gestellte Förderanträge?

Wer seinen Antrag rechtzeitig vor der Umstellung eingereicht hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin von den bisherigen Konditionen profitieren.
Bereits erteilte Förderzusagen sind von der Änderung grundsätzlich nicht betroffen. Auch Anträge, die sich noch in der Prüfung befinden, können nach den zuvor geltenden Bedingungen bewilligt werden, sofern sie vollständig und korrekt eingereicht wurden und die damaligen Fördervoraussetzungen erfüllt waren.
Für Eigentümer in Fürth bedeutet das: Das Datum der Antragstellung, die Vollständigkeit der Unterlagen und die zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Bedingungen sind entscheidend. Eine bereits erteilte Zusage sollte daher sorgfältig aufbewahrt werden.
Nicht genutzte Bestätigungen zum Antrag können seit dem 21. Juli 2026 nur noch für einen Antrag nach den neuen Bedingungen verwendet werden.

Wer bearbeitet die Förderanträge?

An der bisherigen Aufgabenverteilung ändert sich nichts: Die KfW ist weiterhin für die Förderung des Heizungstauschs zuständig. Andere energetische Einzelmaßnahmen, beispielsweise Arbeiten an der Gebäudehülle oder bestimmte Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, werden weiterhin über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle abgewickelt. Das BAFA führt die BEG-Förderung für entsprechende Sanierungsmaßnahmen fort.
Eigentümer sollten beachten, dass Fördermittel grundsätzlich nur im Rahmen der verfügbaren Bundesmittel vergeben werden.

Heizungsförderung für Wohngebäude in Fürth

Die Grundförderung für eine förderfähige neue Heizungsanlage beträgt weiterhin 30% der anerkannten Gesamtkosten.

Bei Wohngebäuden gelten folgende Höchstbeträge für die förderfähigen Ausgaben:

  • 28.000 Euro für die erste Wohneinheit,
  • jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit,
  • jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit.

Diese Staffelung ist für die zahlreichen Mehrfamilienhäuser und Wohnungseigentümergemeinschaften in Fürth besonders wichtig. Bei einem Gebäude mit mehreren Wohnungen wird der Förderhöchstbetrag nicht einfach mit der Zahl aller Einheiten multipliziert. Stattdessen gelten je nach Wohneinheit unterschiedliche Beträge.

Der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit soll erstmals zum 1. Februar 2027 um 750 Euro sinken. Anschließend ist jeweils zum 1. Februar und 1. August eine weitere Reduzierung um 750 Euro vorgesehen.

Eigentümer, die ohnehin einen Heizungstausch planen, sollten deshalb frühzeitig Angebote einholen, die technische Umsetzbarkeit prüfen und die Förderunterlagen vorbereiten.

Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer

Wer eine Immobilie in Fürth selbst bewohnt, kann zusätzlich zur Grundförderung einen Einkommensbonus erhalten.

Die Höhe des Bonus richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen:

  • 40 % bei höchstens 30.000 Euro,
  • 30 % bei höchstens 40.000 Euro,
  • 10 % bei höchstens 50.000 Euro.

Der Einkommensbonus wird zusätzlich zur Grundförderung gewährt. Maßgeblich ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das für die Förderung anzusetzende zu versteuernde Haushaltseinkommen.

Bei gemeinsam bewohnten Immobilien sollten Eigentümer deshalb frühzeitig prüfen, welche Haushaltsmitglieder bei der Einkommensberechnung berücksichtigt werden und welche Steuerbescheide für den Antrag benötigt werden.

Familien mit Kindern werden zusätzlich berücksichtigt

Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das für die Förderung relevante Jahreseinkommen rechnerisch einmalig um 10.000 Euro reduziert.

Dadurch gelten für Familien faktisch höhere Einkommensgrenzen:

  • 40 % Einkommensbonus bei einem Jahreseinkommen bis 40.000 Euro,
  • 30 % bei einem Jahreseinkommen bis 50.000 Euro,
  • 10 % bei einem Jahreseinkommen bis 60.000 Euro.

Der Familienabschlag wird einmal pro Haushalt berücksichtigt. Er erhöht sich nicht automatisch mit der Zahl der Kinder.

Beispiel für eine Familie in Fürth

Eine Familie mit einem minderjährigen Kind besitzt ein selbst bewohntes Einfamilienhaus in Fürth und verfügt über ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von 40.000 Euro.

Durch den Familienabschlag werden für die Förderberechnung nur 30.000 Euro angesetzt. Damit kann die Familie den Einkommensbonus von 40 Prozent erhalten. Ohne den Familienabschlag würde sie lediglich in die Stufe mit 30 Prozent fallen.

Kostet die neue Wärmepumpe beispielsweise 32.000 Euro, werden bis zum 31. Januar 2027 höchstens 28.000 Euro als förderfähige Kosten berücksichtigt. Bei einer gesamten Förderquote von 80 % könnte sich daraus ein Zuschuss von maximal 22.400 Euro ergeben.

Das Beispiel dient lediglich der Orientierung. Die tatsächliche Förderung hängt von den persönlichen Voraussetzungen, der gewählten Heizungsanlage, den förderfähigen Kosten und der Prüfung durch die KfW ab.

Klimageschwindigkeitsbonus wird reduziert

Der Klimageschwindigkeitsbonus bleibt zunächst bestehen. Er beträgt 16 % der förderfähigen Gesamtkosten.

Ab dem 1. Februar 2027 soll der Bonus erstmals sinken. Danach ist jeweils zum 1. Februar und zum 1. August eine weitere Kürzung um vier Prozentpunkte vorgesehen.

Für Fürther Haushalte, die noch eine alte Öl-, Kohle- oder Gasheizung nutzen, kann der Zeitpunkt des Austauschs daher einen erheblichen Unterschied bei der Förderhöhe ausmachen.

Trotzdem sollte eine Entscheidung nicht ausschließlich wegen eines Stichtags getroffen werden. Vor allem bei älteren Gebäuden muss geprüft werden, ob Heizflächen, Dämmstandard, Stromanschluss und Wärmebedarf zur geplanten Anlage passen.

Neue Regeln für Wärmepumpen ab 2027

Für das erste Quartal 2027 ist ein sogenannter Wertschöpfungsbonus vorgesehen. Dabei soll berücksichtigt werden, wo eine Wärmepumpe hergestellt oder zusammengebaut wurde.

Für Anlagen, die außerhalb der Europäischen Union gefertigt oder montiert wurden, soll die Grundförderung auf 15 % sinken. Wärmepumpen aus europäischer Fertigung sollen dagegen einen zusätzlichen Wertschöpfungsbonus von 15 % erhalten.

Beim Vergleich verschiedener Angebote sollten Eigentümer in Fürth daher künftig nicht nur auf Leistung, Effizienz und Preis achten. Auch ein geeigneter Nachweis über den Produktions- oder Montageort kann für die Förderung relevant werden.

Der bisherige Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag entfallen.

Besonderheiten bei Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäusern

In Fürth befinden sich viele Wohnungen in gemeinschaftlich verwalteten Gebäuden. Soll dort eine zentrale Heizungsanlage ersetzt werden, muss in der Regel zunächst die Wohnungseigentümergemeinschaft über die Maßnahme entscheiden.

Vor einem Förderantrag sollten deshalb insbesondere folgende Fragen geklärt werden:

  • Soll die zentrale Heizungsanlage des gesamten Gebäudes ersetzt werden?
  • Wer stellt den Förderantrag?
  • Wie werden die Kosten auf die Wohnungen verteilt?
  • Welche Wohneinheiten werden selbst genutzt und welche vermietet?
  • Sind bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum erforderlich?
  • Liegt bereits ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft vor?

Bei größeren Anlagen können außerdem zusätzliche Planungsleistungen, ein hydraulischer Abgleich oder Änderungen an Heizkörpern und Rohrleitungen notwendig sein.

Denkmalgeschützte Gebäude in Fürth

Bei Häusern in der Fürther Innenstadt und anderen historisch geprägten Bereichen kann neben dem Energierecht auch der Denkmalschutz eine Rolle spielen.

Veränderungen an der Fassade, am Dach, an Fenstern oder an sichtbaren technischen Anlagen können genehmigungspflichtig sein. Das gilt beispielsweise für Außengeräte von Wärmepumpen, neue Fenster, Außendämmungen oder Solaranlagen.

Die Stadt Fürth stellt für Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude Informationen zu Sanierungsmaßnahmen und Fördermöglichkeiten bereit. Vor Beginn der Arbeiten sollte geklärt werden, welche Genehmigungen erforderlich sind.

Eine energetische Sanierung ist auch bei einem Baudenkmal grundsätzlich möglich. Häufig sind jedoch individuelle Lösungen notwendig, die sowohl energetische als auch gestalterische Anforderungen berücksichtigen.

Förderung für Nichtwohngebäude

Die Änderungen betreffen nicht nur private Wohnhäuser, sondern auch gewerblich oder kommunal genutzte Gebäude in Fürth.

Bei Nichtwohngebäuden richtet sich der Förderhöchstbetrag künftig nach der Nettoraumfläche:

  • bis 150 m²: maximal 28.000 Euro,
  • für Flächen zwischen 150 und 400 m²: zusätzlich 197 Euro je m²,
  • für Flächen zwischen 400 und 1.000 m²: zusätzlich 118 Euro je m²,
  • oberhalb von 1.000 m²: zusätzlich 79 Euro je m².

Diese Regelungen können beispielsweise für Bürogebäude, Praxen, Ladengeschäfte, Werkstätten, Vereinsgebäude oder andere gewerblich genutzte Immobilien relevant sein.

Die KfW führt die Heizungsförderung für Unternehmen in Nichtwohngebäuden über das Programm 522 fort.

Auch die Förderhöchstbeträge für Nichtwohngebäude sollen ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich reduziert werden.

Änderungen bei umfassenden energetischen Sanierungen

Auch bei einer vollständigen Sanierung zum Effizienzhaus oder Effizienzgebäude gelten neue Bedingungen.

Der bisherige Bonus von fünf Prozent für Effizienzgebäude mit Erneuerbare-Energien-Klasse entfällt.

Für Wohngebäude gilt künftig ein einheitlicher Förderhöchstbetrag von 150.000 Euro pro Wohneinheit. Gleichzeitig werden die Tilgungszuschüsse auf die geförderten Kredite pauschal um zehn Prozentpunkte reduziert.

Bei kommunalen Gebietskörperschaften wird die Zuschussförderung weitergeführt. Die Zuschüsse fallen jedoch ebenfalls um zehn Prozentpunkte niedriger aus.

Serielles Sanieren wird erweitert

Der Bonus für serielles Sanieren wird auf weitere Gebäudestandards ausgeweitet.

Bei Wohngebäuden soll der Bonus von fünf Prozent künftig auch für die Effizienzhaus-Stufe 70 EE gelten. Zuvor war er auf die Effizienzhaus-Stufen 40 und 55 beschränkt.

Für Nichtwohngebäude wird ein entsprechender Bonus neu eingeführt.

Serielle Sanierung bedeutet, dass vorgefertigte Bauteile und standardisierte Abläufe eingesetzt werden. Dieses Verfahren kann vor allem bei größeren, ähnlich aufgebauten Gebäuden interessant sein.

Welche KfW-Programme kommen infrage?

Je nach Antragsteller und Gebäudeart können insbesondere folgende Programme relevant sein:

  • KfW-Zuschuss 458 für Privatpersonen und Wohngebäude,
  • KfW-Zuschuss 459 für Unternehmen und Wohngebäude,
  • KfW-Zuschuss 522 für Unternehmen und Nichtwohngebäude,
  • KfW-Zuschuss 422 für Kommunen,
  • KfW-Kredit 261 für die energetische Sanierung von Wohngebäuden,
  • KfW-Kredit 263 für die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden,
  • KfW-Kredit 264 für kommunale Sanierungsvorhaben,
  • KfW-Zuschuss 464 für Sanierungen durch Kommunen.

Welches Programm geeignet ist, hängt unter anderem von der Gebäudenutzung, der geplanten Maßnahme und der Person oder Organisation ab, die den Antrag stellt.

Energieberatung und Fördermittelcheck in Fürth

Bevor eine Heizung bestellt oder ein Sanierungsauftrag vergeben wird, empfiehlt sich eine unabhängige Beratung.

Die Stadt Fürth bietet auf ihrer Website Informationen zu Energie, Wärme und Gebäuden. Dort finden Eigentümer unter anderem Hinweise auf Beratungsangebote sowie interaktive Modernisierungs- und Fördermittelchecks.

Eine Beratung kann dabei helfen,

  • den energetischen Zustand des Gebäudes einzuschätzen,
  • verschiedene Heizsysteme zu vergleichen,
  • sinnvolle Sanierungsschritte festzulegen,
  • Förderprogramme zuzuordnen,
  • notwendige Nachweise vorzubereiten,
  • Fehlentscheidungen bei der Anlagengröße zu vermeiden.

Bei einer umfassenden Sanierung kann außerdem ein individueller Sanierungsfahrplan sinnvoll sein.

Erst Förderung prüfen, dann Auftrag vergeben

Eigentümer sollten sich vor der Beauftragung eines Fachbetriebs genau über die Reihenfolge der notwendigen Schritte informieren.

Bei vielen Förderprogrammen muss der Antrag grundsätzlich vor dem endgültigen Beginn des Vorhabens gestellt werden. Verträge dürfen häufig nur dann vorher geschlossen werden, wenn sie eine passende aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthalten.

Zusätzlich kann für den Antrag eine Bestätigung durch einen Energieeffizienz-Experten oder einen Fachbetrieb erforderlich sein.

Wer zuerst eine Heizung bestellt oder mit den Arbeiten beginnt und sich erst danach mit dem Förderantrag befasst, riskiert den Verlust des Zuschusses.

Was Fürther Eigentümer jetzt tun sollten

Wer in Fürth einen Heizungstausch oder eine energetische Sanierung plant, sollte zunächst den Zustand des Gebäudes bewerten lassen. Danach können geeignete technische Lösungen und die zu erwartenden Kosten verglichen werden.

Vor der Auftragserteilung empfiehlt sich folgende Reihenfolge:

  1. Energiebedarf und Gebäudezustand prüfen lassen.
  2. Geeignete Heizungs- oder Sanierungsvarianten vergleichen.
  3. Bei Bedarf denkmalschutzrechtliche Fragen klären.
  4. Angebote von Fachunternehmen einholen.
  5. Förderfähigkeit und erforderliche Nachweise prüfen.
  6. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.
  7. Förderzusage und Vertragsbedingungen kontrollieren.
  8. Erst anschließend mit der Umsetzung beginnen.

Fazit: Frühzeitige Planung lohnt sich

Die BEG bleibt auch nach dem 21. Juli 2026 eine wichtige finanzielle Unterstützung für die energetische Modernisierung von Gebäuden in Fürth. Die neuen Regeln führen jedoch dazu, dass der Zeitpunkt des Antrags, das Haushaltseinkommen, die Gebäudenutzung und künftig möglicherweise auch der Herstellungsort einer Wärmepumpe stärker berücksichtigt werden.

Für Eigentümer von Altbauten, Mehrfamilienhäusern und denkmalgeschützten Immobilien ist eine sorgfältige Planung besonders wichtig. Nicht jede Heiztechnik eignet sich für jedes Gebäude, und nicht jede Maßnahme kann ohne weitere Genehmigung umgesetzt werden.

Wer frühzeitig eine fachkundige Beratung nutzt, verschiedene Angebote vergleicht und die Förderung vor der Auftragserteilung beantragt, kann das Risiko von Planungsfehlern reduzieren und die verfügbaren Zuschüsse bestmöglich ausschöpfen.

Hinweis: Förderbedingungen können sich kurzfristig ändern. Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Richtlinien, Merkblätter und Förderinformationen von KfW, BAFA und den zuständigen Behörden. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Energie-, Rechts-, Steuer- oder Förderberatung.