bellevue
Maja Prenzel Immobilien Fürth - Maja Prenzel Immobilien

GEG - Das müssen Sie als Immobilienkäufer über das neue Gebäudeenergiegesetz wissen

Was ist das Ziel des GEG?

Das GEG verfolgt das Ziel, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern. Damit soll ein Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende geleistet werden. Das GEG gilt sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude, die saniert oder modernisiert werden.

Was bedeutet das GEG für Immobilienkäufer?

Wenn Sie eine Immobilie kaufen möchten, sollten Sie auf die energetische Qualität des Gebäudes achten. Das GEG schreibt vor, dass jeder Verkäufer oder Vermieter einen Energieausweis vorlegen muss, der die Energieeffizienzklasse, den Energiebedarf oder -verbrauch und die verwendeten Energieträger angibt. Außerdem enthält der Energieausweis Empfehlungen für energetische Verbesserungen, die Sie als Käufer umsetzen können, um die Energiekosten zu senken und den Wert der Immobilie zu steigern.

Wenn Sie eine Immobilie kaufen, die älter als 30 Jahre ist, sollten Sie außerdem prüfen, ob die Heizungsanlage noch den Anforderungen des GEG entspricht. Das GEG sieht vor, dass alte Gas- oder Ölheizkessel, die vor dem 1. Januar 1994 eingebaut wurden, außer Betrieb genommen werden müssen. Wenn Sie eine solche Heizung übernehmen, müssen Sie sie innerhalb von zwei Jahren durch eine neue ersetzen, die mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugt. Dazu zählen zum Beispiel Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasse oder Fernwärme.

Wie können Sie von dem GEG profitieren?

Das GEG bietet Ihnen als Immobilienkäufer auch Chancen, von staatlichen Förderungen zu profitieren. Wenn Sie eine Immobilie kaufen, die energetisch saniert oder modernisiert werden muss, können Sie einen zinsgünstigen Kredit oder einen Investitionszuschuss von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Die KfW bietet verschiedene Programme an, die je nach Art und Umfang der Maßnahmen unterschiedliche Konditionen haben. Zum Beispiel können Sie bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit für die energetische Sanierung eines Ein- oder Zweifamilienhauses erhalten, wenn Sie den KfW-Effizienzhaus-Standard erreichen oder übertreffen. Oder Sie können bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit für einzelne Maßnahmen wie den Einbau einer neuen Heizung, die Dämmung der Fassade oder den Austausch der Fenster erhalten.

Neben der KfW gibt es auch andere Fördermöglichkeiten, die Sie in Anspruch nehmen können. Zum Beispiel können Sie einen Zuschuss von bis zu 45 Prozent der Kosten für den Einbau einer neuen Heizung, die erneuerbare Energien nutzt, vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten. Oder Sie können die Wohn-Riester-Förderung nutzen, die Ihnen eine staatliche Zulage und Steuervorteile für den Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie gewährt.

Um die optimale Förderung für Ihre Immobilie zu finden, sollten Sie sich von einem unabhängigen Energieberater beraten lassen, der Ihnen die passenden Maßnahmen und Programme empfehlen kann. Außerdem sollten Sie sich rechtzeitig um die Anträge kümmern, da die Förderungen meist vor Beginn der Maßnahmen beantragt werden müssen.

Fazit:

Das GEG ist eine wichtige Neuerung, die Sie als Immobilienkäufer beachten sollten. Das GEG kann Ihnen helfen, eine energieeffiziente und klimafreundliche Immobilie zu finden, die Ihren Bedürfnissen entspricht und Ihnen langfristig Kosten spart. Außerdem können Sie von attraktiven Förderungen profitieren, die Ihnen den Kauf oder die Sanierung einer Immobilie erleichtern. Wenn Sie Fragen zu dem GEG oder zu den Fördermöglichkeiten haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Suche nach Ihrer Traumimmobilie.

15.01.2024,

Disclaimer

Die auf dieser Seite veröffentlichten Nachrichten unterliegen dem Urheberrecht und sind Eigentum der entsprechenden Firma bzw. der Nachrichten-Quelle. Alle Rechte sind ausdrücklich vorbehalten. Jeder Nutzer, der sich Zugang zu diesem Material zugänglich macht, tut dies zu seinem persönlichen Gebrauch und die Nutzung dieses Materials unterliegt seinem alleinigen Risiko. Die Weiterverteilung und jegliche andere gewerbliche Verwertung des vorliegenden Nachrichtenmaterials ist ausdrücklich untersagt. In den Fällen, in denen solches Nachrichtenmaterial durch eine dritte Partei beigestellt wurde, erklärt jeder Besucher sein Einverständnis, die speziellen zutreffenden Nutzungsbedingungen anzuerkennen und sie zu respektieren. Wir garantieren oder bürgen nicht für die Genauigkeit oder die Zuverlässigkeit von irgendwelchen Informationen, die in den veröffentlichten Nachrichten enthalten sind, oder auch in Webseiten auf die hier Bezug genommen wird. Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.