
WOHNUNG VERKAUFEN IN FÜRTH:
Was Eigentümer über WEG, Hausgeld & Co. wissen müssen
Wer das nicht versteht – oder die entsprechenden Unterlagen nicht griffbereit hat – erlebt unangenehme Überraschungen: Käufer, die abspringen. Notartermine, die sich verzögern. Oder schlimmstenfalls: Nachforderungen, die nach dem Verkauf noch auftauchen.
Dieser Ratgeber erklärt, worauf es beim Wohnungsverkauf in Fürth wirklich ankommt.
Was ist eigentlich eine WEG?
Das bedeutet:
- Das Sondereigentum (Ihre Wohnung, oft inkl. Kellerabteil und Stellplatz) gehört Ihnen allein
- Das Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus, Dach, Fassade, Heizungsanlage, Außenanlagen) gehört Ihnen gemeinsam mit den anderen Eigentümern – anteilig nach Miteigentumsanteilen
- Für das Gemeinschaftseigentum trägt die WEG die Verantwortung – und damit alle Eigentümer gemeinsam
Die Unterlagen, die beim Wohnungsverkauf zwingend nötig sind
1. Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
Die Gemeinschaftsordnung (oft Teil der Teilungserklärung) regelt das Zusammenleben: Wer trägt welche Kosten? Wie werden Beschlüsse gefasst? Gibt es Beschränkungen bei der Vermietung?
Tipp: Käufer schauen besonders auf Vermietungsverbote und Beschränkungen. Manche ältere Teilungserklärungen enthalten Klauseln, die kurzfristige Vermietung (z. B. Airbnb) ausschließen oder die Zustimmung der Gemeinschaft erfordern.
2. Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnung
Käufer fragen fast immer:
- Wie hoch ist das Hausgeld?
- Was ist darin enthalten und was nicht?
- Wie hoch ist der Anteil für die Instandhaltungsrücklage?
Aus meiner Praxis in Fürth: Ein hohes Hausgeld schreckt manche Käufer ab. Es kann aber auch ein gutes Zeichen sein – wenn es bedeutet, dass die Rücklage gut gefüllt ist und das Gebäude gepflegt wird. Ich helfe Ihnen, das im Exposé richtig zu erklären.
3. Instandhaltungsrücklage
Ein niedriger Rücklagestand hingegen signalisiert Risiko. Clevere Käufer fragen gezielt danach – und rechnen mögliche Sonderumlagen in ihre Kaufentscheidung ein.
4. Beschlusssammlung
- Geplanten oder beschlossenen Sanierungsmaßnahmen
- Beschlossenen, aber noch nicht bezahlten Sonderumlagen
- Laufenden Rechtsstreitigkeiten der WEG
- Änderungen in der Verwaltungsstruktur
5. Verwaltervertrag und Kontakt zur Hausverwaltung
SONDERUMLAGEN: Das Schreckgespenst beim Wohnungsverkauf
Typische Auslöser für Sonderumlagen:
- Dachneueindeckung
- Fassadensanierung
- Heizungstausch (z. B. nach GEG 2024)
- Aufzugsreparatur oder -erneuerung
- Abdichtung Tiefgarage
Wer zahlt eine Sonderumlage – Käufer oder Verkäufer?
Das ist im deutschen Recht klar geregelt – aber komplex: Maßgeblich ist, wann die Sonderumlage beschlossen wurde, nicht wann sie fällig wird.
- Wurde die Sonderumlage vor dem Eigentumsübergang beschlossen: zahlt der Verkäufer
- Wurde sie nach dem Eigentumsübergang beschlossen: zahlt der Käufer
Das bedeutet: Als Verkäufer sollten Sie die Beschlusssammlung genau kennen. Gibt es bereits einen Beschluss über eine kommende Sonderumlage, die Sie noch nicht gezahlt haben? Das kommt auf den Tisch – und Käufer werden den Kaufpreis entsprechend verhandeln.
Aus meiner Praxis: Ich empfehle Verkäufern immer, vor dem Verkauf bei der Hausverwaltung aktiv nachzufragen: Gibt es beschlossene, aber noch nicht erhobene Sonderumlagen? Gibt es geplante Maßnahmen, die in den nächsten 2–3 Jahren beschlossen werden könnten? Das schafft Klarheit für alle Seiten.
VERMIETET ODER SELBST GENUTZT? Was Käufer unterschiedlich bewertet
Eine vermietete Wohnung spricht andere Käufer an als eine leere: primär Kapitalanleger, die stabile Mieteinnahmen suchen. Für diesen Käufertyp ist die Rendite entscheidend – also das Verhältnis von Kaufpreis zu Jahresmiete.
Vorteil für Sie als Verkäufer: Sie müssen nicht kündigen, der Übergang ist einfacher.
Nachteil: Eigennutzer als potenzielle Käufer fallen weg. Und Kapitalanleger zahlen in der Regel weniger als Selbstnutzer – weil sie die Rendite rechnen.
Zu beachten: Mieter haben bei Verkauf ein Vorkaufsrecht nach § 577 BGB, wenn das Haus in Eigentumswohnungen aufgeteilt wird (bei bereits bestehender WEG gilt das nicht automatisch). Bei länger bestehenden Mietverträgen können zudem Fristen für Eigenbedarfskündigung relevant werden – auch wenn Sie als Verkäufer keinen Eigenbedarf anmelden, wird ein potenzieller Käufer danach fragen.
Option 2: Leerverkauf (freigezogen oder selbst genutzt)
Ein leerer Verkauf spricht den breiten Markt an – Selbstnutzer und Kapitalanleger. Das erhöht die Käuferzahl und in der Regel den erzielbaren Preis.
Achtung: Wenn ein Mieter vorhanden ist und Sie ihm kündigen wollen, brauchen Sie einen anerkannten Grund – und die gesetzlichen Kündigungsfristen in Bayern sind je nach Mietdauer bis zu 9 Monate.
Was Käufer beim Wohnungskauf in Fürth besonders fragen
Aus meiner täglichen Praxis mit Interessenten in Fürth kenne ich die Fragen, die fast immer kommen:
Zu Lage und Gebäude:
- Wie ist die Anbindung an ÖPNV (S-Bahn, U-Bahn, Bus)?
- Gibt es Pläne für Lärmprojekte in der Umgebung?
- Wie ist das Gebäude energetisch aufgestellt?
Zu WEG und Finanzen:
- Wie hoch ist das Hausgeld, und was ist enthalten?
- Wie hoch ist die Instandhaltungsrücklage?
- Gibt es beschlossene Sonderumlagen?
- Wann wurde zuletzt das Dach / die Heizung / die Fassade erneuert?
Zu Mietverhältnis (falls vermietet):
- Wie hoch ist die aktuelle Miete im Vergleich zur Marktmiete?
- Wie lange läuft das Mietverhältnis?
- Gibt es einen schriftlichen Mietvertrag?
Zur Nutzung:
- Darf die Wohnung vermietet werden (auch kurzfristig)?
- Gibt es Haustierhaltungsregeln?
- Wie sind Abstellraum und Keller geregelt?
AKTUELLER FÜRTHER MARKT: Was Eigentumswohnungen 2026 erzielen
Aktuelle Richtgrößen für Eigentumswohnungen in Fürth (2026):
- Durchschnittlicher Quadratmeterpreis: ca. 3.665 €/m²
- Günstigere Lagen (Atzenhof, Stadeln): ab ca. 3.000 €/m²
- Mittlere Lagen (Ronhof, Dambach, Hardhöhe): ca. 3.400–3.800 €/m²
- Zentrale und gefragte Lagen (Südstadt, Innenstadt): ab ca. 4.000 €/m² aufwärts
Entscheidend für den konkreten Preis Ihrer Wohnung sind dabei: Größe, Zustand, Ausstattung, Energieeffizienz, Lage im Gebäude (Erdgeschoss vs. Dachgeschoss), Balkon/Terrasse/Garten und der Zustand der WEG.
Was eine Maklerin beim Wohnungsverkauf leistet
- Unterlagenbeschaffung: Ich kümmere mich um alle fehlenden WEG-Unterlagen – Kontakt zur Hausverwaltung, Grundbuchauszug, Flurkarte, Energieausweis
- Realistische Preisfindung: Auf Basis aktueller Fürther Marktdaten – nicht nach Wunsch, sondern nach Markt
- Professionelles Exposé: Mit allen für Käufer relevanten Informationen zu Wohnung und WEG
- Qualifizierte Käuferauswahl: Ich filtere Interessenten vor – und präsentiere Ihnen nur ernsthafte, finanzierungsfähige Kandidaten
- Verhandlungsführung: Sachlich, auf Ihrer Seite, mit Marktkenntnis im Rücken
- Koordination bis zum Notartermin: Inklusive Abstimmung mit Notar, Hausverwaltung und Käufer
Kostenlose Beratung für Ihren Wohnungsverkauf in Fürth
Jetzt Termin vereinbaren:
Häufige Fragen zum Wohnungsverkauf in Fürth
Grundsätzlich ja – aber es verzögert den Prozess erheblich. Viele Käufer verlangen die Unterlagen vor Vertragsunterzeichnung. Als Maklerin beschaffe ich fehlende Dokumente für Sie – oft schneller als in Eigenregie.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine Voraussetzung für die Bildung von Wohnungseigentum. Sie wurde beim Kauf des Gebäudes ausgestellt und sollte in den Unterlagen der WEG vorhanden sein. Beim späteren Verkauf einer bereits bestehenden Eigentumswohnung brauchen Sie sie nicht erneut – sie ist im Grundbuch verankert.
Ja. Als Verkäufer sind Sie zur Offenbarung bekannter, wesentlicher Mängel verpflichtet – das gilt auch für schwerwiegende Konflikte in der WEG, laufende Klageverfahren oder bekannte Baumängel. Verschwiegene Mängel können zu Schadensersatzforderungen führen.
Nein – nicht ohne Grund. In Deutschland genießen Mieter starken Kündigungsschutz. Eigenbedarfskündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, und die Fristen sind lang. Lassen Sie sich hierzu rechtlich beraten.
