
Grunderwerbsteuer & Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf in Bayern
Die gute Nachricht: In vielen Fällen fällt beim Immobilienverkauf gar keine Steuer an. Die wichtige Einschränkung: Es kommt auf einige entscheidende Details an – und die kennen Sie besser vorher als nachher.
ÜBERBLICK: Die Kaufnebenkosten auf einen Blick
Beim Immobilienkauf in Bayern entstehen folgende Nebenkosten:
| Kostenart | Höhe | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Grunderwerbsteuer | 3,5 % des Kaufpreises | Käufer |
| Notarkosten (Beurkundung + Vollzug) | ca. 1,0–1,5 % des Kaufpreises | Käufer |
| Grundbucheintragung | ca. 0,3–0,5 % des Kaufpreises | Käufer |
| Maklerprovision (Käuferanteil) | 1,785 % inkl. MwSt. (bei 3,57 % Gesamtprovision) | Käufer und Verkäufer je zur Hälfte |
Gesamte Kaufnebenkosten ohne Makler: ca. 4,8–5,5 % Mit Maklercourtage (Käuferanteil): ca. 6,5–7,3 %
Diese Kosten müssen in der Regel aus Eigenkapital finanziert werden – Banken beleihen sie nicht oder nur in Ausnahmefällen. Das bedeutet: Wer 50.000 Euro Eigenkapital hat und ein Haus für 400.000 Euro kaufen möchte, kann die Nebenkosten von ca. 28.000 Euro nicht vom Darlehen abdecken. Es verbleibt effektiv sehr wenig oder gar kein Eigenkapital für die Immobilie selbst.
GRUNDERWERBSSTEUER BAYERN: 3,5 % – der niedrigste Satz in Deutschland
Zum Vergleich: In Brandenburg, Schleswig-Holstein, Thüringen und Nordrhein-Westfalen liegt die Grunderwerbsteuer bei 6,5 %. Für Käufer in Bayern ist das ein echter Standortvorteil.
Berechnungsbeispiel:
Kaufpreis Eigentumswohnung Fürth-Südstadt: 350.000 Euro → Grunderwerbsteuer Bayern (3,5 %): 12.250 Euro
Hätten Sie dieselbe Wohnung in NRW gekauft, wären es 22.750 Euro gewesen. Bayern spart Ihnen hier über 10.000 Euro.
Was ist die Bemessungsgrundlage?
Die Grunderwerbsteuer wird auf den notariell beurkundeten Kaufpreis berechnet. Mitverkaufte bewegliche Gegenstände (Küche, Einbauschränke, Gartengeräte) können im Kaufvertrag separat ausgewiesen und so aus der Bemessungsgrundlage herausgehalten werden – das senkt die Steuer legal.
Wichtig: Das Finanzamt prüft solche Abspaltungen kritisch. Der angesetzte Wert für Inventar muss realistisch und marktüblich sein – wer die Küche für 30.000 Euro ansetzt, obwohl sie veraltet ist, riskiert eine Nachprüfung.
Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?
Das Finanzamt schickt den Grunderwerbsteuerbescheid nach der Beurkundung des Kaufvertrags. Die Steuer ist üblicherweise innerhalb von 4 Wochen zu zahlen. Erst nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus – ohne diese kann das Grundbuchamt den neuen Eigentümer nicht eintragen.
NOTARKOSTEN: Was genau wird berechnet?
Was der Notar abrechnet:
- Beurkundung des Kaufvertrags
- Treuhandabwicklung (Kaufpreisfälligkeit, Auszahlung)
- Vollzug im Grundbuch (Auflassungsvormerkung, Eigentumsumschreibung)
- Löschung von Grundschulden (falls vorhanden)
- Eintragung der neuen Grundschuld (bei Finanzierung)
In Bayern trägt üblicherweise der Käufer die gesamten Notarkosten – im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern, wo eine hälftige Teilung üblich ist. Das sollte beim Vergleich von Angeboten aus verschiedenen Regionen beachtet werden.
Grundbuchkosten
Richtwert: ca. 0,3–0,5 % des Kaufpreises, also bei 350.000 Euro ca. 1.050–1.750 Euro.
MAKLERPROVISION: Wer zahlt was?
Die Maklercourtage wird üblicherweise nach Abschluss des Kaufvertrags fällig – in der Regel bei oder kurz nach der notariellen Beurkundung.
Hinweis: Die Maklergebühr ist für Käufer bei selbstgenutzten Immobilien steuerlich nicht abzugsfähig. Bei vermieteten Kapitalanlagen kann sie als Anschaffungsnebenkosten aktiviert werden und beeinflusst die Abschreibungsbasis.
GESAMTRECHNUNG: Kaufnebenkosten für eine Fürther Immobilie
| Position | Betrag |
|---|---|
| Kaufpreis | 350.000 € |
| Grunderwerbsteuer Bayern (3,5 %) | 12.250 € |
| Notarkosten (ca. 1,1 %) | 3.850 € |
| Grundbuchgebühren (ca. 0,4 %) | 1.400 € |
| Maklercourtage Käuferanteil (3,57 %) | 12.495 € |
| Gesamte Kaufnebenkosten | 29.995 € |
| Gesamtaufwand | 379.995 € |
Was Käufer in Fürth zur Finanzierung wissen sollten
Faustregel für die Finanzierungsplanung: Kalkulieren Sie mindestens 15–20 % des Kaufpreises als Eigenkapital ein – davon decken ca. 8 % die Kaufnebenkosten, der Rest ist Sicherheitspuffer und Eigenanteil an der Immobilie.
Rechenbeispiel:
Immobilienwert: 400.000 Euro Benötigtes Eigenkapital (20 %): 80.000 Euro Davon Kaufnebenkosten: ca. 30.000 Euro Verbleibendes Eigenkapital für Immobilie: ca. 50.000 Euro → Darlehen: ca. 350.000 Euro (80 % des Kaufpreises – noch finanzierbar, aber knapp)
Wer mit 10 % Eigenkapital rechnet (40.000 Euro), zahlt die Nebenkosten (30.000 Euro) fast komplett daraus – und finanziert die Immobilie zu knapp 108 %. Das akzeptieren Banken in der Regel nur bei sehr guter Bonität und besonders attraktiven Objekten.
SONDERFALL: Kaufpreisaufteilung für Kapitalanleger
Ein zu Unrecht hoher Bodenanteil (den das Finanzamt manchmal ansetzt) senkt die AfA-Basis und damit die steuerliche Ersparnis. Umgekehrt kann eine gut begründete Aufteilung mit hohem Gebäudeanteil die Rendite der Kapitalanlage verbessern.
Hinweis: Das Finanzamt hat das Recht, eine abweichende Aufteilung anzusetzen. Grundlage ist die sogenannte Sachwertmethode. Für eine verlässliche Aufteilung empfehle ich, einen Steuerberater hinzuzuziehen.
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Häufige Fragen zu Grunderwerbsteuer und Kaufnebenkosten in Bayern
Nein – bei einem normalen Kauf nicht. Es gibt jedoch steuerfreie Übertragungen unter Verwandten ersten Grades (Eltern, Kinder, Ehegatten). Komplexere Gestaltungen (z. B. Share Deals bei Kapitalgesellschaften) sind für private Käufer nicht relevant und werden zunehmend gesetzlich eingeschränkt.
Wenn der Kaufvertrag bereits beurkundet wurde und dann rückabgewickelt wird, fallen Notargebühren für die Beurkundung trotzdem an. Ist noch kein Vertrag unterschrieben, entstehen in der Regel keine Notarkosten.
Mit dem Abschluss des notariell beurkundeten Kaufvertrags – nicht erst mit der Eigentumsübertragung im Grundbuch. Das Finanzamt schickt den Bescheid in der Regel einige Wochen nach Beurkundung.
Nein – bei selbstgenutzten Immobilien sind Grunderwerbsteuer, Notar- und Maklergebühren nicht steuerlich absetzbar. Bei vermieteten Immobilien werden sie als Anschaffungsnebenkosten aktiviert und über die Abschreibung geltend gemacht.
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